Die 10 Grundrechte der Kinder

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. Das Recht auf Gesundheit
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Quellenangaben

UNICEF, UN-Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (KRK, englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

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