Familienrechtliches Anwaltsmandat und Verfahrensbeistandschaft für Kinder
Eltern in Familienangelegenheit bei Gericht vertreten
In der Sozietät Külper & Röhlig in Hamburg-Finkenwerder trete ich als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht für die Rechte der Eltern ein. Nach Art. 6 Absatz 2 GG ist die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern. Bei psychisch erkrankten Eltern stellt sich insbesondere in gerichtlichen Verfahren, die vom Jugendamt eingeleitet werden, immer wieder die Frage, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und welche Maßnahmen notwendig sind, um diese abzuwenden. Falls es zu einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des Elternteils gekommen ist, steht die Art und Weise der Umsetzung und die Häufigkeit der Umgangskontakte mit dem psychisch erkrankten Elternteil im Fokus. Es werden aber auch Verfahren vom anderen Elternteil eingeleitet, in dem es um den Wechsel des Lebensmittelpunktes aufgrund der psychischen Erkrankung des anderen Elternteils geht.
Zielgruppe in meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin sind hier die Eltern, die ich gerichtlich und außergerichtlich vertrete, um die Eltern-Kind-Beziehung bestmöglich aufrechtzuerhalten. Als Rechtsanwältin ist die Zusammenarbeit mit dem psychisch erkrankten Elternteil häufig herausfordernd. Der Anwaltsvertrag verpflichtet zu einer umfassenden rechtlichen Prüfung, Beratung und Belehrung. Psychisch erkrankte Eltern sind häufig schwerer erreichbar und besprochene Ziele sind – je nach Krankheitsverlauf – stärkeren Stimmungsschwankungen unterworfen.
Viele psychisch erkrankte Eltern mit Krankheitseinsicht fühlen sich schuldig. Diese müssen bestärkt werden, dass es in einem gerichtlichen Verfahren nicht um Schuld geht, sondern dass der Fokus darauf liegt, wie die Eltern-Kind-Beziehung zukünftig gestaltet werden kann. Es bedarf daher einer engen persönlichen Abstimmung.
Als Rechtsanwältin kann ich bei meiner Beratung und Vertretung psychisch erkrankter Eltern einfordern, dass Elternrechte eingehalten werden. Dies bedeutet klarzustellen, dass psychisch erkrankte Eltern grundsätzlich die gleichen Rechte haben und diese nicht per se aufgrund der psychischen Erkrankung beschnitten oder entzogen werden dürfen. Vielmehr benötigen diese der Unterstützung in besonderem Maße, die auch von den Kostenträgern finanziert und zeitnah zur Verfügung zu stellen ist. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.
Kinderrechte und Kindeswohl bei Gericht wahren
Ich bin aber auch als zertifizierter Verfahrensbeistand tätig. In diesen Fällen werde ich vom Familiengericht bestellt und nehme die Interessen Minderjähriger in familiengerichtlichen Verfahren wahr. Ich spreche hierfür mit dem Kind und erfrage dessen Willen sowie dessen Sichtweise und informiere hierüber das Gericht und die anderen Verfahrensbeteiligten. Ich bin damit Interessensvertreterin des Kindes, allerdings ist das Kind nicht mein Mandant. Das Kind kann mir daher keine Anweisungen geben, sondern ich muss immer bei meiner Empfehlung für das Gericht abwägen, ob der Kindeswille auch dem Kindeswohl entspricht.
In familiengerichtlichen Verfahren werden oft Entscheidungen getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf Kinder und Familien haben. Hier spielen neben den Richter*innen und den Gutachter*innen auch Verfahrensbeistände eine wesentliche Rolle. Kinder und Jugendliche im gerichtlichen Verfahren besser schützen Im Rahmen des im Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind auch die gesetzlichen Regelungen des Verfahrensbeistands im Familienverfahrensgesetz überarbeitet und konkreter und verbindlicher gefasst worden.
Es ist nunmehr geregelt, dass ein Verfahrensbeistand fachlich und persönlich geeignet sein muss. Hierzu müssen alle Verfahrensbeistände dem Gericht aktuelle erweiterte Führungszeugnisse vorlegen, die alle 3 Jahre erneuert werden müssen. Mit einer Übergangsfrist ab 1. Januar 2022 muss der Verfahrensbeistand einen Qualifikationsnachweis vorlegen, den man im Rahmen einer Fortbildung zum zertifizierten Verfahrensbeistand erwirbt. Hier werden bezogen auf die praktische Arbeit als Verfahrensbeistand psychologische, pädagogische, aber auch familienrechtlichen Kenntnissen vermittelt.
Nachdem es vor der Gesetzesänderung im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts stand, für ein Verfahren einen Verfahrensbeistand zu bestellen, wurde dies konkretisiert und auch Fallgruppen festgelegt, in denen es stets erforderlich ist, einen Verfahrensbeistand zu bestellen. Hier handelt es sich um Entscheidungen, die signifikante Auswirkungen auf Eltern und Kinder haben, z. B. in Kindswohlgefährdungsverfahren über einen Entzug/Teilentzug des Sorgerechts oder bei einem Ausschluss des Umgangsrechts.
Auch die Subjektstellung des Kindes wurde gestärkt. Es wurde geregelt, dass der Verfahrensbeistand das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang sowie über eine gerichtliche Endentscheidung zu informieren hat. Diese und auch weitere Änderungen im Strafrecht und bei der Strafverfolgung sollen den Schutz der Kinder und Jugendlichen verbessern und im familiengerichtlichen Verfahren sicher stellen, dass ihre Rechte im Verfahren gewahrt werden, so wie es auch Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.
Das Kindeswohl ist der oberste Maßstab
Sowohl als Rechtsanwältin für Familienrecht als auch als Verfahrensbeistand bin ich häufig mit dem Thema „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ befasst. Auch wenn die Interessensvertretung als Rechtsanwältin des psychisch erkrankten Elternteils und als Verfahrensbeistand für das Kind einer unterschiedlichen Fokussierung bedarf, ist es doch so, dass in Kindschaftssachen in gerichtlichen Verfahren immer das Kindeswohl der oberste Maßstab ist, auch wenn die Rechte der Eltern durch das Grundgesetz und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte ein hohes Schutzniveau haben. Ziel meiner Vertretung als Rechtsanwältin ist es daher zunächst eine einvernehmliche, die Interessen der Eltern und der Kinder berücksichtigende Regelung zu finden und diese rechtlich zu gestalten.
Als Verfahrensbeistand bin ich bei Elterngesprächen mit der gleichen Problematik konfrontiert. Allerdings steht hier für mich im Mittelpunkt, in welchem Ausmaß die psychische Erkrankung des Elternteils bereits Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes hatte. Durch die Erkrankung können elementare Bedürfnisse des Kindes nach emotionaler Zuwendung, Versorgung und Betreuung nicht oder nur teilweise erfüllt worden sein. Im Mittelpunkt eines familiengerichtlichen Verfahrens steht das körperliche, seelische Wohl der Kinder. Dieses Wohl sollte daher gemeinsames Bestreben aller Verfahrensbeteiligten sein, trotz unterschiedlicher Aufgaben und Ziele.
Kerstin Hillmann
ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, zertifizierter Verfahrensbeistand in der Kanzlei Külper + Röhlig in Hamburg Finkenwerder.