Abgestimmte Hilfen für die ganze Familie
Abschlussbericht der AG Kinder psychisch kranker Eltern
Diese Kinder und ihre Eltern sind ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld und auf bedarfsorientierte, qualifizierte Hilfe und Versorgung angewiesen. Das breite Angebot an Hilfen, Leistungen und Angeboten des Sozialversicherungssystems (u.a. Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitssystem, Sozialhilfe) erreicht diese Kinder und ihre Eltern allerdings oftmals nicht ausreichend oder passgenau. Um die Situation dieser Kinder und ihrer Eltern zu verbessern, sind abgestimmte, besser zugängliche und vernetzte Hilfen für die ganze Familie notwendig.
Damit beschäftigte sich von März 2018 bis November 2019 die Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern. Sie wurde, auf der Basis eines einstimmig verabschiedeten interfraktionellen Bundestags-Antrags eingerichtet und damit beauftragt, einvernehmlich Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist, zu entwickeln. Der Abschlussbericht mit insgesamt 19 Empfehlungen wurde am 16. Dezember 2019 dem Deutschen Bundestag übermittelt. Damit war der Auftrag der Arbeitsgruppe erfüllt.
„Die psychische Erkrankung von Eltern ist ein bis heute oftmals tabuisierter Hochrisikofaktor für die Entwicklung der Kinder, der die gesamte Familie betrifft.“
(PLASS, A.; WIEGAND-GREFE, S. (2012) KINDER PSYCHISCH KRANKER KINDER)
ABSCHLUSSBERICHT
Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde im Dezember 2019 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Möglichkeiten der direkten Inanspruchnahme von Befassung des Jugendamtes sollten erweitert, die All-Abschlussbericht der AG Kinder psychisch kranker Eltern, die Alltagsunterstützung gestärkt und die Leistungen so flexibilisiert werden, dass sie auch wechselnden Bedarfslagen Rechnung tragen. Für Familien mit einem psychisch oder suchterkrankten Elternteil ist es besonders wichtig, dass Unterstützung leicht und ohne bürokratische Hürden erreichbar ist. Denn der Gang zu einer Behörde bzw.
zum Jugendamt und die damit verbundene Offenbarung psychosozialer Belastungslagen gegenüber einer staatlichen Stelle sind für diese Familien in besonderer Weise mit Ängsten und Vorbehalten verbunden. Hinzu kommt das krankheitsbedingt häufig eingeschränkte Hilfesuchverhalten. Das Erfordernis formaler Antragstellung sowie nachfolgender umfassender Bedarfsermittlung und Hilfeplanung hält dementsprechend gerade diejenigen Familien von der frühzeitigen präventiven Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe ab, die von diesen besonders profitieren würden. Damit eine Familie
mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil ihr Alltags- und Familienleben gut und ohne gravierende Belastungen für die Kinder gestalten kann, bedarf es je nach Indikation keiner intensiven oder hinsichtlich des Familienlebens stark intervenierenden Hilfe. Auch und gerade Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, wie Haushaltsorganisation, kurzfristige bzw. überbrückende Kinderbetreuung, Fahrdienste o. ä., hat eine stabilisierende Wirkung für Familien und trägt zur Verbesserung der Lebenslage der betroffenen Kinder bei. In der Rechtspraxis wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Modelle erprobt und etabliert, die Familien einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfe gewähren und die die Prävention stärken sollen. Evaluationen dieser Modelle belegen, dass leichte und niedrigschwellige Zugänge zu Hilfe und Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil besonders relevant sind.