Fortbildungen
Sprechstunde: Medizinische Kindesmisshandlung
Die kleine psychiatrische Vorlesung am Mittwoch
Die "Medizinische Kindesmisshandlung" (MKM) beschreibt eine Form der Kindesmisshandlung, bei der Symptome eines Kindes erfunden, übertrieben oder aktiv hervorgerufen werden, oft durch eine nahe Bezugsperson. Dies geht oft mit erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen und auch schwerer Körperverletzung einher. Durch die Symptomatik des Kindes ist kindermedizinisches Personal direkt in das Geschehen involviert, weil die Interaktion mit Behandler*innen Teil der Krankheitsdynamik ist. Somit stehen mehrere Aspekt im Vordergrund: die ärztliche Erkennung und kindzentrierte Diagnose, die Behandlung des Kindes, welches in die Notlage gebracht wurde, die Identifikation der Manipulation, das Handeln im Kinderschutz und Verweis auf eine psychiatrische Abklärung bei den Caregivern.
Die MKM ist eine kindzentrierte Diagnose, die vielfältige Ursachen haben kann. Das als "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" bekannten Störungsbild, ist eine Erklärung und bezieht sich auf die psychische Störung der verursachenden Person. Auf die Differenzierung dieser beiden Perspektiven wird im Vortrag eingegangen.
In dieser Sprechstunde erfahren Sie mehr über die Erkrankung, die weiteren Motive der verursachenden Person, Merkmale der Symptomatik (z.B. Überfürsorge, Überängstlichkeit, Persönlichkeitsstörungen, psychotisches Erleben etc.) und die Herausforderungen zur Identifikation.
Referent: Dr. med. Jo Ewert | UKE Hamburg
Moderation: Juliane Tausch | A: aufklaren
Gefördert mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGBV
Sprechstunde
Die kleine psychiatrische Vorlesung am Mittwoch
Wir vermitteln in der „Sprechstunde“ Wissen über verschiedene psychische Erkrankungen, ihre fachliche Einordnung, Genese, Symptomatik und Behandlung. Ein besonderer Fokus liegt auf den Auswirkungen auf die Elternrolle und die möglichen Belastungen für die Kinder.
Die „Sprechstunde“ wird gefördert von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden des Landes Hamburg nach § 20a SGB V im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten.